Informationen zum Umgang mit Corona

Gebete für Betroffene und Mitfeier der Gottesdienste
Ob Sie für Betroffene beten oder trotz Quarantäne am Glaubensleben teilnehmen möchten, hier finden Sie Passendes:
Mitbeten:
- Deutsches Liturgisches Institut: Gebet für Betroffene und andere
- Initiative Pontifex: Gebetsbildchen in der Corona-Krise
- Initiative Pontifex: Quarantäne Package auf katholisch
- Evangelium Tag für Tag
Übertragungen:

Hygienekonzept
Katholische Kirchengemeinde Ss. Eucharistia Teltow
Ziel des Hygienekonzepts in der anhaltenden pandemischen Situation ist es, den Mitgliedern der Pfarrgemeinde den bestmöglichen Zugang zu den Gottesdiensten zu gewährleisten und das Mitfeiern der heiligen Eucharistie zu ermöglichen. Dabei sind die Erfahrungen aus dem bisherigen Verlauf der Pandemie, dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, die Empfehlungen des Erzbistums Berlin und die gesetzlichen Vorgaben des Landes Brandenburg berücksichtigt.
Schutzkonzept und Umgang mit der Coivid-19-Pandemie
im Erzbistum Berlin
Seit Anfang November gelten deutschlandweit verschärfte Regeln zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Gottesdienste bleiben dennoch weiter erlaubt, allerdings sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gottesdienstbesucher einzuhalten. Das Erzbistum Berlin hat hierz mehrere Rundschreiben an die Gemeinden versandt: zum Archiv der Rundschreiben
Im Erzbistum Berlin gelten u.a. folgende Maßnahmen, die im Rundschreiben Nr. 32/2020 vom 02.11.2020, benannt sind:
- Einhaltung des Abstandsgebots
- Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
- Erfassen der Personendaten
Neue Verordnung des Landes Brandenburg und Lockdown ab 16. Dezember 2020
Gottesdienste bleiben weiterhin möglich
Die Brandenburgische Landesregierung hat die Corona-Maßnahmen weiter verschärft.
Gottesdienste bleiben erlaubt. Folgende Maßnahmen sind u.a. sicherzustellen:
- die Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 m) zwischen allen Teilnehmenden,
- die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Teilnehmenden,
- das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Teilnehmenden auch am Platz,
- das Erfassen von Personendaten aller Teilnehmenden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
- der Gemeindegesang ist untersagt,
- bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil.
Zur Erklärung der Landesregierung:
Gemeinsam gegen Corona: Lockdown ab Mittwoch | Landesregierung Brandenburg
Zur Eindämmungsverordnung:
Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 3. SARS-CoV-2-EindV)
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
Bleiben Sie ruhig und besonnen. Achten Sie auf Ihre Gesundheit und bedenken Sie, dass die Vorsichtsmaßnahmen nicht nur Ihnen gelten, sondern insbesondere denen die zu Riskogruppen gehören. Durch Ihr richtiges Handeln schützen Sie auch andere!
Bitte halten Sie sich an die Empfehlungen der Fachleute, z.B. vom Robert Koch Institut oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.